Im Zuge der Dorferneuerung im Bereich Edewecht-Ost, die die Ortschaften Friedrichsfehn, Jeddeloh I und II, Kleefeld, Klein Scharrel und Wildenloh umfasst, fand am 09. März eine Bürgerinformation in der Mensa der Grund-und Oberschule Friedrichsfehn statt.

 

Die vom Ortsverein angeschobenen Projekte sind dabei derzeit die Erneuerung/der Ausbau des Sportlerheims und eine Neugestaltung des Dorfplatzes/Bushaltestelle am Scharreler Damm.

Auch wenn über eine Durchführung dieser Maßnahmen letztlich noch nicht entschieden ist, sollen hier einige weitergehende Informationen gegeben werden.

Während diese beiden Maßnahmen eher die Dorfentwicklung im Allgemeinen betreffen, wurde in der Veranstaltung deutlich, dass auch von privater Seite Fördergelder in Anspruch genommen werden könnten.

Gedacht ist dabei zum Beispiel an die Erhaltung der ortsbildprägenden Bausubstanz. Grundsätzlich betrifft dies Gebäude aus den Baujahren 1950 und älter. Jüngere Architektur kann hier keine Berücksichtigung finden.

 

Die Möglichkeiten für eine Förderung lassen sich gut an Hand eines Flyers des Amtes für regionale Landesentwicklung verdeutlichen.

Der Förderzeitraum erstreckt sich über die folgenden Jahre bis 2027.

Stichtag für die letztmögliche Abgabe eines Antrags ist der 30.09. eines jeden Jahres. Ab dem 1.10. eingehende Anträge können erst im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.

 

Ansprechpartner und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter folgendem Link (Bitte hier klicken).

Der Flyer

Während einerseits die Bewahrung ortsbildprägender Architektur einen Schwerpunkt bildet, wurde deutlich, dass den sich hinter dem Wort "Nachhaltigkeit" verbergenden Begriffen wie Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und andere ökologische Aspekte von den Planern und Bewilligungsbehörden ein nicht zu unterschätzender Wert beigemessen wird.

Bei Basisdienstleistungen wie z.B. Dorfläden, aber auch bei Sälen für Feierlichkeiten muss darauf geachten werden, dass es zu keinerlei Kollision zum örtlichen Gewerbe kommt. Solche Konkurrenzsituationen sind Ausschlusskriterien für eine Förderung. Hier wird der Blick auch über den engeren örtlichen Rahmen hin in die Nachbarschaft gehen müssen.

Möglicher Ablauf einer Antragstellung

 

Der genannte Stichtag (30.09.) ist der letztmögliche Tag eines Jahres für das Einreichen von Anträgen. Für eine Prüfung der Vorhaben sollten diese Anträge jedoch deutlich eher eingehen.

 

Die Anträge sollen eine gute "Planungsreife" haben. Eine ungefähre Skizzierung des Projekts ist nicht ausreichend.

 

Bereits begonnene oder vollständig durchgeführte Vorhaben können nicht gefördert werden.

Bei der Förderung handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Angesichts der derzeitigen Situation unseres Staates, die Folgen und Kosten von Pandemie und Ukraine-Krieg, ist es aber nicht möglich, irgendwelche Aussagen zur insgesamt zur Verfügung stehenden Fördersumme zu machen.

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